Das Reiten geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf
dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen
Reitveranstaltungen, für die sich der Reitbetrieb verantwortlich
zeichnet.
Zur Ausrüstung eines jeden Reiters gehört neben fester, zweckmäßiger
Kleidung eine gut sitzende Reitkappe. Das Tragen der Reitkappe beim
Reiten ist vorgeschrieben.
Während des Reitunterrichts hat der Reitlehrer Weisungsbefugnis.
Sollte sich der Reiter nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt
werden.
Bei Geländeritten ist eine sachgemäße Behandlung der Pferde erforderlich. Hunde dürfen nicht mitgeführt werden. Reitkennzeichen sind gut sichtbar am Pferd zu tragen.
Das Füttern der Pferde ist generell untersagt.
Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.
Das Rauchen ist im gesamten Stallgebäude untersagt.
Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zuführen.
Es wird im Betrieb keine Haftung bezüglich eventueller Unfälle,
Verluste oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch
Privatpferde, Diebstahl oder sonstiges gegenüber Pferden, Personen oder
anvertrautem Gut verursacht werden, übernommen.